Berlin/Brüssel – Wie soll sich die Landwirtschaft in Europa bis 2040 weiterentwickeln? Mit dieser Frage beschäftigt sich EU-Landwirtschaftskommissar Christophe Hansen in seiner heute veröffentlichten “Agrivision”. Demnach soll am System der pauschalen Flächenprämien festgehalten werden. Gleichzeitig steht die Agrarförderung neben vielen weiteren Finanzbedarfen im EU-Haushalt unter Druck. Dazu kommentiert NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:
“Die Frage, wie die europäische Landwirtschaft bis 2040 zukunftsfähiger werden kann, ist auch eine Frage des Geldes. Inmitten globaler Krisen brauchen wir eine starke und widerstandfähige Landwirtschaft, die Europa mit gesunden Lebensmitteln versorgen kann und ihre natürlichen Ressourcen schützt, um unsere Interessen und Unabhängigkeit zu wahren. Weniger Mittel im EU-Agrarhaushalt stellen die Landwirtschaft künftig vor große Herausforderungen, bergen aber auch die Chance für einen echten Kurswechsel. Entscheidend wird es sein, die knapperen Mittel gezielt für eine natur- und klimafreundliche Landwirtschaft einzusetzen. Landwirt*innen brauchen hier Planungssicherheit und faire Anreize für den Schutz von Böden, Wasser und Artenvielfalt. Wer hingegen weiterhin auf Kosten von Natur und Klima wirtschaftet, darf dafür nicht auch noch öffentliche Gelder erhalten. Dies würde sonst auch den Landwirtschaftsstandort Europa insgesamt gefährden. Die EU muss jetzt konsequent und auf Wirksamkeit ausgerichtet in eine nachhaltige Landwirtschaft investieren, von der Landwirtschaft, Natur, Klima und kommende Generationen gleichermaßen profitieren.“
Neben der Honorierung von Landwirt*innen für öffentliche Leistungen spricht sich der NABU dafür aus, dass die knapperen Agrargelder gezielt für fruchtbare Böden, stabile Ökosysteme, Artenvielfalt und Resilienz gegenüber Extremwetterereignissen einzusetzen. Mindeststandards für Natur und Klima müssen hier klare Leitplanken bilden. Auch private Gelder in Form sogenannter “Nature Credits” können zur Lösung beitragen. Gleichzeit muss garantiert sein, dass bestehendes Umweltrecht konsequent umgesetzt wird – etwa die Nitratrichtlinie, die Wasserrahmenrichtlinie oder die Fauna-Flora-Habitat-Richtline. Auch das Nature Restoration Law bietet die einmalige Chance, Agrarökosysteme aufzuwerten und damit die landwirtschaftliche Produktion zu stärken. |